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Kohlenmonoxid (CO) in Abgasen von Gasfeuerstätten

Kohlenmonoxid - chemisches Zeichen CO - entsteht bei der unvollständigen Verbrennung organischen Materials (z. B. Holz, Kohle, Öl ,Gas etc.). Da CO farb-, geruchs- und geschmacklos ist, kann der Mensch es mit seinen Sinnen nicht wahrnehmen. Hier liegt ein Teil der besonderen Gefahr, die von diesem hochgradig giftigen Gas ausgeht. Die Vergiftungsursachen sind regional sehr unterschiedlich. Insgesamt kommen in Frage:

  • unsachgemäßer Betrieb von Hausbrandanlagen (Kohleofen, Gasheizung),
  • Brände,
  • Autoabgasen, Ofenrauch etc.
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Zum Beispiel Rauchgasvergiftungen sind immer Mischvergiftungen mit verschiedenen Gasen (CO, HCN, Nitro- und Chlorgase etc.). Dabei zeigt sich jedoch, daß das Krankheitsgeschehen in der Regel vom Kohlenmonoxid dominiert wird. Nahezu alle - 98% - der Todesfälle bei Rauchgasvergiftungen sind durch CO verursacht. Kohlenmonoxid besetzt im Körper die Bindungsstellen für den lebenswichtigen Sauerstoff. Die Symptome der CO-Vergiftung entstehen also im weiteren Sinne durch einen Sauerstoffmangel.

  • Kopfschmerzen
  • Schwindelgefühl
  • Erbrechen
  • Bewustlosigkeit bis zum Tod

CO Konzentration in der Luft

Inhalationszeit und toxische Symptomentwicklung

30 ppm (0,003%)

MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration bei 8-ständiger Arbeitszeit)

200 ppm (0,02%)

Leichte Kopfschmerzen innerhalb von 2 - 3 Stunden

400 ppm (0,04%)

Kopfschmerz im Stirnbereich innerhalb von 1 - 2 Stunden, breitet sich innerhalb von 2,5 - 3.5 Stunden im ganzen Kopfbereich aus

800 ppm (0,08%)

Schwindel, Übelkeit und Gliederzucken innerhalb von 45 Minuten. Bewusstlosigkeit innerhalb von 2 Stunden

1600 ppm (0,16%)

Kopfschmerz, Schwindel und Übelkeit innerhalb von 20 Minuten. Tod innerhalb von 2 Stunden

3200 ppm (0,32%)

Kopfschmerz, Übelkeit und Schwindel innerhalb von 5 - 10 Minuten. Tod innerhalb von 30 Minuten

6400 ppm (0,64%)

Kopfschmerz und Schwindel innerhalb von 1 - 2 Minuten. Tod innerhalb von 10 - 15 Minuten

12800 ppm (1,28%)

Tod innerhalb von 1 - 3 Minuten

Der gesetzliche Grenzwert der CO - Konzentration im Abgas von Gasfeuerstätten beträgt 1000 ppm und die Einhaltung der Grenzwerte wird von den Schornsteinfegern durch Messung überprüft und dokumentiert.

Wann ist meine Heizung sicher?
Für die Verbrennung fester, flüssiger und gasförmiger Brennstoffe muss Sauerstoff zur Verfügung stehen. 21 Volumensprozent ( O2 = 21,0 %) macht der Sauerstoffanteil der Luft aus. Luft mit diesem Sauerstoffgehalt muss beim Heizen im Ofen oder beim Kochen mit dem Gasherd kontinuierlich zur Verfügung stehen. Das schreiben auch die verschiedenen Technischen Vorgaben und Bestimmungen vor, die eine ununterbrochene Raumlüftung (Mindestlüftungsfläche für die verschiedenen Anlagen von 80 cm² bis 200 cm² , das sind 8 cm x 10 cm bis 10 cm x 20 cm) oder eine direkte Luftzufuhr von außen vorsehen. Diese Lüftungsflächen müssen ständig offen bleiben, dürfen also nicht geschlossen werden. Die Vorschriften über die notwendige Luftzufuhr für die Heiz- und Gasanlagen sind in der heutigen Zeit des energiesparenden Bauens besonders zu beachten, da die wärmegedämmten Gebäude mit ihren abgedichteten Fenstern und Türen jeglichen Luftdurchzug und somit eine Frischluftzufuhr verhindern.

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